Der Besitz von Doping-Mitteln "in nicht geringen Mengen" wird strafbar
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Von Christian Fuchs -
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag ein
rechtsverschärfendes "Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des
Dopings im Sport" beschlossen. Schon im März verabschiedete das
Kabinett den Entwurf für ein Anti-Doping-Gesetz. Als Kernpunkt des nun abgesegneten Gesetzes gilt, dass der Besitz von
Doping-Mitteln "in nicht geringen Mengen" fortan unter Strafe gestellt
werden soll. Demnach drohen bei gewerbsmäßigem Dopinghandel künftig bis
zu zehn Jahre Haft. Außerdem kann bestraft werden, wer mit
Dopingmitteln in einer Menge erwischt wird, die offenkundig über den
Eigenbedarf hinausgeht.
Das Gesetz sieht keine Strafe für gedopte Sportler vor. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) unterstrich, dass weiterhin
der organisierte Sport Dopingfälle von Athleten entsprechend mit
zweijährigen Sperren ahnden soll.
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) begrüßte die Entscheidung des
Bundestages. DOSB-Generaldirektor Dr. Michael Vesper, der die Novelle
als substantielle Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand wertete,
sagte: "Jetzt müssen Staat und Sport gemeinsam den zusätzlichen
Handlungsspielraum, den die erweiterten Ermittlungsmöglichkeiten
bieten, nutzen."