Leichtathletik Region
Ostfriesland e.V.
Sicherheitsbelehrung bei allen Wettkämpfen notwendig
NLV / LRO - Mit regelkonformen Wettkampfanlagen, vollfunktionsfähigen Sicherheitskäfigen und größtmöglicher Aufmerksamkeit sind nur die wichtigsten Punkte genannt, die die Sicherheit bei Wettkämpfen für alle Beteiligte gewährleisten sollen. Der NLV weist im nachfolgenden Artikel nochmals auf die vom DLV veröffentlichten Sicherheitsbelehrungen hin.

um-krs - (30.04.2013) Die AG „Kampfrichter“ und die FK „Wettkampforganisation“ haben auf ihren jeweils letzten Sitzungen intensiv über die Durchführung von Sicherheitsbelehrungen bei Leichtathletik-Veranstaltungen beraten. Für den Bereich des NLV wurde der nachstehende Prozessablauf festgelegt.

Die Leichtathletik mit ihren vielfältigen Disziplinen und Geräten verlangt besondere Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen während der Durchführung von Wettkämpfen. Deshalb müssen alle Mitarbeiter in der Organisation und im Kampfgericht vor jeder Veranstaltung über die Gefahren unterrichtet werden und nachweislich eine Sicherheitsbelehrung durchgeführt werden.

Verantwortlich für die Durchführung der Sicherheitsbelehrung ist der Einsatzleiter / Leiter Kampfgericht. Er kann diese Aufgabe auf die Schiedsrichter übertragen, bleibt aber für die ordnungsgemäße Durchführung insgesamt verantwortlich.

Die Sicherheitsbelehrung muss bei jeder Veranstaltung durchgeführt werden; auch bei der kleinsten vereinsoffenen Veranstaltung. Die Durchführung muss nachweislich erfolgen; d. h., die Mitarbeiter erkennen durch ihre Unterschrift an, dass sie an der Sicherheitsbelehrung teilgenommen und deren Inhalte verstanden haben. Wechseln Mitarbeiter während der Veranstaltung in ihrem Einsatzgebiet, muss die Sicherheitsbelehrung für das neue Einsatzgebiet nachgeholt werden. Nur bei einer ordnungsgemäßen und nachweislichen Durchführung sind die Veranstalter / Ausrichter (Wettkampfleiter / Leiter Kampfgericht / Verbandsaufsicht, …) bei Unfällen rechtlich abgesichert.

        
Der DLV hat für die Durchführung der Sicherheitsbelehrung Vordrucke in der Form von Leitfäden für die Sicherheitsbelehrung herausgegeben (siehe  zum Herunterladen). Diese Leitfäden dienen als Hilfestellung für die Durchführung der Sicherheitsbelehrung. Die Leitfäden müssen um örtliche Hinweise ergänzt werden. Die Durchführung der Sicherheitsbelehrung sollte anhand der DLV-Vordrucke erfolgen, um möglichen Konsequenzen durch unterlassene Sicherheitsbelehrungen vorzubeugen.

DLV-Leitfäden gibt es für folgende Bereiche:   
     
- allgemeiner Leitfaden für die Durchführung     
- Lauf     
- Sprung     
- Wurf/Stoß   
- übrige Mitarbeiter

Die von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterschriebenen Nachweise der Sicherheitsbelehrung verbleiben bei den Wettkampfunterlagen der Veranstaltung; für die Vollzähligkeit und die Einhaltung der Aufbewahrungsfrist ist der Einsatzleiter / Leiter Kampfgericht verantwortlich.

Auf den Veranstaltungsberichten ist in Spalte „Bemerkungen“ anzugeben, wer für die Durchführung der Sicherheitsbelehrung verantwortlich war und dass die Nachweise vollzählig vorliegen.

Von NLV-Meisterschaften sind die Unterlagen der NLV-Geschäftsstelle, Herrn Michel, zu übersenden.
Quelle: NLV 

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