Rechtsverschärfungen im Dopingkampf
Der Besitz von Doping-Mitteln "in nicht geringen Mengen" wird strafbar |
Das Gesetz sieht keine Strafe für gedopte Sportler vor. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) unterstrich, dass weiterhin der organisierte Sport Dopingfälle von Athleten entsprechend mit zweijährigen Sperren ahnden soll. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) begrüßte die Entscheidung des Bundestages. DOSB-Generaldirektor Dr. Michael Vesper, der die Novelle als substantielle Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand wertete, sagte: "Jetzt müssen Staat und Sport gemeinsam den zusätzlichen Handlungsspielraum, den die erweiterten Ermittlungsmöglichkeiten bieten, nutzen."
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