Leichtathletik Region
Ostfriesland e.V.
Rechtsverschärfungen im Dopingkampf
Der Besitz von Doping-Mitteln "in nicht geringen Mengen" wird strafbar
Von Christian Fuchs - Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag ein rechtsverschärfendes "Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport" beschlossen. Schon im März verabschiedete das Kabinett den Entwurf für ein Anti-Doping-Gesetz. Als Kernpunkt des nun abgesegneten Gesetzes gilt, dass der Besitz von Doping-Mitteln "in nicht geringen Mengen" fortan unter Strafe gestellt werden soll. Demnach drohen bei gewerbsmäßigem Dopinghandel künftig bis zu zehn Jahre Haft. Außerdem kann bestraft werden, wer mit Dopingmitteln in einer Menge erwischt wird, die offenkundig über den Eigenbedarf hinausgeht.
Das Gesetz sieht keine Strafe für gedopte Sportler vor. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) unterstrich, dass weiterhin der organisierte Sport Dopingfälle von Athleten entsprechend mit zweijährigen Sperren ahnden soll. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) begrüßte die Entscheidung des Bundestages. DOSB-Generaldirektor Dr. Michael Vesper, der die Novelle als substantielle Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand wertete, sagte: "Jetzt müssen Staat und Sport gemeinsam den zusätzlichen Handlungsspielraum, den die erweiterten Ermittlungsmöglichkeiten bieten, nutzen."  


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